Menschen mit besonderen Bedürfnissen brauchen besondere Lebensqualitäten, die sie sich auf Grund ihres Schicksals (Seelenpflege-bedürftig) oft nicht alleine bilden können:
Die Grösse der menschlichen Gemeinschaft spielt eine zentrale Rolle: nur solange der Einzelne das Ganze überschauen kann, fühlt er sich zuhause, kann die Vorgänge innerhalb der Gemeinschaft verstehen und sich seinen persönlichen Möglichkeiten gemäss verantwortungsvoll in sie hinein stellen. Dies bedeutet, dass die Grösse den Möglichkeiten des Schwächsten angepasst werden muss.
Die Arbeit ist die Grundlage der menschlichen Gemeinschaft. Die moderne Gesellschaft ist arbeitsteilig aufgebaut, keiner kann für sich existieren. Je mehr wir mit unserer Arbeit die Bedürfnisse anderer befriedigen können, desto besser integrieren wir uns in die Menschengemeinschaft, desto mehr dürfen wir unser Dasein als ein sinnerfülltes Leben erfahren.
Die menschliche Gemeinschaft wird durch die Unterschiedlichkeit der beteiligten Individuen belebt und bereichert. Die Fähigkeiten des Einzelnen sind meist partiell ausgebildet, wie auch alle unterschiedliche Schwächen und Schwierigkeiten haben, unabhängig von jeder Behinderung. Eine möglichst lebhafte Durchmischung ist erwünscht, hingegen ist unerlässlich, dass jeder die Gemeinschaft bejahen kann.
Wille ist nicht ersetzbar, jeder muss selber wollen. Dem wird beständig Rechnung getragen. Durch die Organisationsform, durch die Struktur und durch das Veranschaulichen der Notwendigkeiten kann der Einzelne aber besser seinen Willen ergreifen.
Für die menschliche Entwicklung, unabhängig von aller Behinderung, ist der Aufbau und die Pflege von Beziehungen ein ganz wesentliches und zentrales Element. Beziehung und Partnerschaft wird bejaht und wo notwendig begleitet. Die sich auf Wunsch beider Partner ergebende Sexualität wird geachtet.
Die uns anvertrauten Menschen (Gemeinschafterinnen/Gemeinschafter) müssen Anspruch auf eine IV-Rente haben. Sie können aufgenommen werden, wenn sie selber den Wunsch und den Willen haben, sich mit einer unserer Gemeinschaften zu verbinden. Die jeweilige Gemeinschaft klärt ab, ob eine Aufnahme in den Rahmen ihrer Möglichkeiten passt. Alle können so lange in einer Gemeinschaft bleiben, wie es ihrem eigenen Bedürfnis und den Möglichkeiten der Gemeinschaft entspricht. |